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Dies ist eine einzigartige Gelegenheit, ein Stück Alpenparadies zu erhalten. Unser Team hilft Ihnen gerne bei allen Fragen zur aktuellen Verfügbarkeit und den Preisen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

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Informationen für Käufer

Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über Altera zu erfahren und sich kostbaren Wohnraum zu sichern.

Adresse

Andermatt Swiss Alps AG Gotthardstrasse 2 6490 Andermatt, Switzerland T: +41 41 888 77 99

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Zahlungsplan

Option A (ohne Zahlungsversprechen)

– CHF 50 000 werden fällig bei Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung gemäss den darin festgelegten Zahlungsbedingungen. – 25 % des Kaufpreises werden fällig bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Reservierungszahlung. – 25 % des Kaufpreises werden nach Fertigstellung des Rohbaus fällig. – 50 % werden bei der Eigentumsübertragung fällig (zzgl. allfälliger Mehrkosten).

Option B (bei Vorliegen eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Schweizer Bank)

– CHF 50 000 werden fällig bei Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung gemäss den darin festgelegten Zahlungsbedingungen. – 30 % des Kaufpreises werden fällig bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Reservierungszahlung. – 70 % werden bei der Eigentumsübertragung fällig (zzgl. allfälliger Mehrkosten).

Im Kaufpreis enthalten

Landanteil, Landerschliessung, Baukosten gemäss Baubeschreibung, Baunebenkosten wie Bewilligungen, Anschlussgebühren usw.

Kaufkosten

Die Grundbuchamt- und Notargebühren, welche der Käufer anteilig zu tragen hat, belaufen sich für den Käufer auf 0.3% des Total Kaufpreis (inkl. FF&E und OS&E sowie Parkplatznutzungsrecht).

Finanzierung

Finanzierungen über Hypothekarkredite sind in der Regel bei einer Vielzahl von Schweizer Banken erhältlich, die ein massgeschneidertes Hypothekenprodukt speziell für die Altera-Residences anbieten. Auf Anfrage stehen wir Ihnen für die Kontaktaufnahme mit einer Bank gern zur Verfügung.

Vermietungsprogramm

Eigentümerinnen und Eigentümer eines Altera-Apartments können vom Vermietungsprogramm der Andermatt Swiss Alps AG profitieren, in dessen Rahmen sie ihre Wohnung während ihrer Abwesenheit vermieten und somit Einnahmen generieren können.

Vorteile für Eigentümerinnen

Eigentümerinnen und Eigentümer einer Altera-Residence profitieren von einer Vielzahl von Ermässigungen und Mitgliedschaften innerhalb der Andermatt Swiss Alps Gruppe, einschliesslich (aber nicht beschränkt auf) Rabatte im Skigebiet Andermatt+Sedrun+Disentis sowie in Sportanlagen und Mountain Food-Restaurants.

Lex Koller / Zweitwohnungsgesetz

Durch einen Beschluss der Schweizer Regierung vom 21. Dezember 2007 wurde den Wohnungen und Häusern in Andermatt Reuss eine pauschale Befreiung von der Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller gewährt.

Somit können alle internationalen Investorinnen und Investoren bewilligungsfrei und uneingeschränkt Wohnungen und Häuser in Andermatt Reuss kaufen. Diese Ausnahmebestimmungen gelten bis mindestens Ende 2040.

Zudem sind die Ferienwohnungen der Andermatt Swiss Alps AG von der Zweitwohnungsgesetzgebung (diese beschränkt den Bau von Zweitwohnungen auf 20 % der Anzahl Wohnungen in einem Dorf) nicht betroffen, da die Initiative erst nach der Bewilligung des Masterplans (Quartiergestaltungsplan) eingereicht wurde.

Ausbauoptionen

Für alle Wohnungen bieten wir eine aussergewöhnliche, sorgfältig designte Innenausstattung an. Als Käuferin oder Käufer haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihren persönlichen Wünschen und Ansprüchen entsprechend Ausbauvarianten zu wählen. Bitte beachten Sie, dass die Ausbauvarianten (sowie allfällige Optionen) vom Bauablauf abhängig sind und nur bei rechtzeitiger Bestellung realisiert werden können.

Vorbehaltsklausel

Die auf dieser Website enthaltenen Informationen basieren auf dem aktuellen Planungsstand, den entsprechenden Kalkulationen und den aktuell gültigen und anwendbaren Bestimmungen des schweizerischen Grundbuchrechts. Wir behalten uns das Recht vor, kleine Änderungen vorzunehmen. Die fotorealistischen Darstellungen des Gebäudes sollen einen Eindruck der geplanten Struktur vermitteln. Sie haben in Bezug auf verwendete Materialien, Farben, Ausstattung, Baukörper-, Umgebungs- und Landschaftsgestaltung nur richtungsweisenden Charakter. Die Verkäuferin behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen (das Aussenmaterial und das Farbkonzept müssen von den örtlichen Behörden geprüft und genehmigt werden).